Kurz zum Reflektieren – Benachrichtigung/Weiterleitung beim E-Mail-Empfang bei Abwesenheit

Ich beauftrage an einem Montag die Lieferung von Leerbehältern. Aus Erfahrung bitte ich gleich im ersten Satz nach der Ansprache um Rückmeldung, dass die E-Mail angekommen ist und der Auftrag bearbeitet wird. Eine Woche lang erhalte ich keine Rückmeldung – also rufe ich heute an. Schließlich könnte mein Ansprechpartner ja im Urlaub sein. Nein – er hatte eine Corona-Infektion.

Doch warum erhalte ich dann keine Abwesenheitsbenachrichtigung auf meine E-Mail und tappe im Dunkeln? Oder warum werden E-Mails dann nicht automatisch an eine Sammeladresse für die Abteilung weitergeleitet – denn diese kannte ich bisher nicht. Und sollte in solchen Fällen nicht bspw. die Personalabteilung solche Benachrichtigungen/Weiterleitungen einrichten können? Und wenn das alles nicht organisierbar ist: Ruft man dann als Arbeitnehmer – wenn man es selbst nicht von zu Hause eintragen kann – nicht selbst im Unternehmen an und bittet um Einrichtung einer Meldung bzw. Weiterleitung? Schließlich stößt man sonst seinen Partnern vor den Kopf.

Wie Du mir so ich Dir

Unter Berücksichtigung meiner ersten Anmerkung zum zwischenmenschlichen Umgang kann dies grundsätzlich positiv sein. Denn aus dem netten Umgang des einen resultiert auch der des anderen.

Gleichzeitig jedoch ist es nicht verwerflich, seinem Gegenüber in derselben schlechten Umgangsform zu antworten – wenn die Situation es erfordet. Solange man dies mit sich selbst vereinbaren kann.

Aber man sollte nie derjenige sein, der mit schlechten Umgangsformen startet.

Ich sollte Dir so wie ich möchte dass Du mir

Oder anders formuliert:

  • Behandle mich so, wie Du auch von mir behandelt werden willst.
  • Ich sollte Dich so behandeln, wie ich auch von Dir behandelt werden möchte.

Halten wir uns alle daran, wird uns unser gemeinsamer Umgang viel Freude bereiten. Zum Glück musste ich in meinem beruflichen Alltag noch nie ein Gegenüber darauf hinweisen – aber ich kenne es auch anders.