Ist es überhaupt notwendig, bei Anschriften den Ortsteil oder den Ortszusatz anzugeben?

Tatsächlich nur in sehr, sehr wenigen Fällen. Denn nur in diesen wenigen Fällen ist diese Information wirklich zustellrelevant. In allen anderen Fällen verursacht sie eher Fehler sowie zusätzlichen Pflegeaufwand im ERP-System/in der Kundenverwaltung/dem CRM.  

Ortsteile

Bei ca. 16.500 gültigen PLZ-Ortsnamen-Kombinationen für die normale Zustellung gibt es nur ca. 250 Kombinationen, wo die Angabe des Ortsteils für die korrekte Zustellung notwendig ist. Denn dort gibt es im Ort mehrere Ortsteile und dort Strassen mit gleichem Namen. In allen anderen Fällen ist die Kombination aus PLZ und Ortsname für eine korrekte Zustellung völlig ausreichend.

Leider ist die Information, ob der Ortsteil tatsächlich notwendig ist, nicht so einfach zu erhalten. In den Referenzdaten der Deutschen Post (Datafactory Streetcode) soll diese Information wohl enthalten sein (in einem undokumentierten Feld) – doch für eine Nutzung müssen diese Daten teuer lizensiert werden.

Beim Export als Ergebnis eines Abgleiches über Deutsche Post Direkt lässt sich diese Information bisher leider nicht ausgeben – sie kann nur indirekt bezogen werden: Man übergibt für den Abgleich einfach keinen Ortsteil und das System markiert die entsprechende Adresse als mehrdeutig in Hinblick auf den Ortsteil.

Ortszusätze

Ebensowenig ist der Ortszusatz nötig. Leider ist hier nicht ganz so einfach zu entscheiden, ob er nicht eigentlich doch Bestandteil des Ortsnamens ist. Denn hierfür benötigen Sie beispielsweise auch die Referenzdaten der Post oder als Dienstleistung das Ergebnis aus einem Abgleich über Deutsche Post Direkt.

  • Bei 16321 Bernau bei Berlin ist „bei Berlin“ schon interessant, um ohne PLZ nicht „am Chiemsee“ zu landen. Doch zusammen mit der PLZ ist dieser Fehler ausgeschlossen – und somit auch der Zusatz unnötig. Und er gehört offiziell auch nicht fest zum Ort.
  • Bei 45721 Haltern am See gehört „am See“ jedoch fest zum Ortsnamen. Bei 17192 Torgelow ist „am See“ jedoch wieder ein „nicht fester“ Ortszusatz.

Nachteile, wenn Sie die Ortsteile oder Ortszusätze grundsätzlich weglassen, wird es also nur in sehr wenigen und m. E. vernachlässigbaren Fällen tatsächlich geben. Hier kommen dann auch die Postzusteller ins Spiel, die in den meisten Fällen korrekt zustellen werden, weil sie die angeschriebenen Haushalte bereits kennen. Übrigens ein Vorteil der Deutschen Post, da dort sehr oft mit Stammpersonal gearbeitet wird. Wahrscheinlich kennen Sie Ihren Postboten auch persönlich!

Letztlich überwiegen für mich die Vorteile, diese Angaben nicht mitzuführen – außer Sie können eine stets korrekte Handhabung sicherstellen.

  • Kein echter Vorteil – aber manchmal aufgrund fehlerhafter, da unterkomplexer Tabellenstrukturen nicht zu ändern: Die Felder für Ortsteil und Ortszusatz entfallen.
  • Es kann keine fehlerhaften Kombinationen mit dem Ortsnamen oder Schreibweisen geben, die einer sonst korrekten Zustellung im Wege stehen würden.
  • Die Angaben müssen nicht gepflegt werden. Also erfasst, bei deutschlandweit organistatorischen Änderungen aktualisiert oder bei Umzügen korrekt gelöscht werden (Sie glauben gar nicht, was in den Datenbeständen mancher Kunden enthalten ist).
  • Die Angaben müssen in 98 % der Fälle nicht gedruckt werden. Gerade beim Ortsteil ein Vorteil, denn er sollte im Zeilenformat des Adressblocks in einer separaten Zeile vor dem Strassennamen stehen. Und insbesondere im Fenster eines DIN lang-Umschlages wird oft der Platz knapp bspw. bei zusätzlicher Verwendung einer Absenderzeile und Premiumadress.
  • Über die Dienstleistung von Deutsche Post Direkt sind diese Informationen bei Bedarf jederzeit und kostengünstig zu ergänzen.

Gerne helfe ich Ihnen beim korrekten Umgang mit diesen Adressbestandteilen. Alles Weitere erfahren Sie unter blog@it-schindler.de.