Wie die Bezeichnung „IT-Freelancer“ dem echten IT-Freiberufler schadet

Sehr oft werden beide „Tätigkeitstypen“ in einem Atemzug genannt – doch sie beschreiben etwas im Detail Verschiedenes. Wobei wörtlich genommen das eine nur die Übersetzung des anderen ist. Doch leider schadet dieser „gleiche Atemzug“ dem einen Typen aktuell insbesondere bei der Akquirierung von Aufträgen.  

  • IT-Freelancer

    Ein IT-Freelancer ist eine in der IT-Branche selbständig tätige Person, die sich für ein bestimmtes Projekt oder bestimmte Projekte für einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum beim beauftragenden Unternehmen verdingt. Er ist quasi Angestellter auf Zeit (so wie ein Zeitarbeiter), da er fest vor Ort oder Remote und fast immer in der Infrastruktur dieses Unternehmens mitarbeitet. Und zudem auch direkt weisungsgebunden ist. Er muss kein anerkannter Angehöriger der Freien Berufe sein.

    Diese Ausschließlichkeit ist meist vertraglich geregelt. Und wenn nicht, bleibt ihm meist auch gar keine Zeit, innerhalb dieses Zeitraums für einen anderen Auftraggeber tätig zu werden. Alles zusammen kann so schnell auf eine Scheinselbständigkeit deuten.
  • IT-Freiberufler

    Der Freiberufler ist Angehöriger der „Freien Berufe“. Ein IT-Selbständiger kann es auch sein – wenn seine Ausbildung darauf deutet und er eine ingenieursmäßige Tätigkeit in seiner Selbständigkeit ausführt. So ist ein Diplom-Informatiker als Angehöriger der Ingenieur-Berufe sowohl vom Finanzamt als auch von der Rentenversicherung offiziell als Freiberufler anerkannt, wenn er auch weiterhin eine ingeniersmäßige Tätigkeit ausführt. Beispielsweise als Software-Entwickler im Bereich Datenbanken oder auch Berater.

    Er hat mehrere Kunden, die er eigenverantwortlich betreut. Projekte laufen meist parallel, zeitlich unabhängig und er ist nicht fest in die Infrastruktur der Auftraggeber eingebunden. Oftmals arbeitet er auch an eigenen Projekten. Und ist somit als „richtig selbständig“ anzusehen.
  • Wem entsteht nun welcher Schaden?

    Ein Schaden entsteht dem „echten IT-Freiberufler“ – weil dieser eben nicht zwangsläufig ein IT-Freelancer ist. Denn den IT-Freelancern wird gerne die Scheinselbständigkeit unterstellt bzw. zu unterstellen versucht. Was teilweise auch gerechtfertigt ist, wenn derjenige bspw. für 1 Jahre für ein Projekt vom Auftraggeber in Ausschließlichkeit beauftragt (letztlich quasi „angestellt“) ist.

    Der Auftraggeber läuft dann Gefahr, anteilig die Kosten für Krankenkasse und Rentenversicherung übernehmen zu müssen (ggf. auch nachträglich). Ebenso wie er im Krankheitsfalle zahlen und Urlaub gewähren müsste. Denn schließlich ist der freie IT-Mitarbeiter dann wie ein Angestellter zu behandeln. Mal völlig abgesehen von irgendwelchen Strafzahlungen.

    Und da der Auftraggeber dies tunlichst vermeiden möchte, hat der echte IT-Freiberufler bei der Generierung von neuen Aufträgen ein Problem, wenn sich der künftige Auftraggeber mit der Materie nicht so ausführlich beschäftigt hat. Denn sobald auch nur diese Begrifflichkeit fällt, ist er als IT-Solo-Selbständiger raus aus der Vergabe und der Auftrag geht an eine Kapitalgesellschaft, es wird über AÜ nachgedacht oder gleich per Stellenanzeige nach einem anzustellenden Experten gesucht.