Nachtrag: SSL- und E-Mail-Zertifikate für Freiberufler und Privatpersonen

Und was ist aktueller Stand in Bezug auf meinen ursprünglichen Artikel? Gibt es etwas Neues und was habe ich letztlich selbst gemacht?

Weder Freiberufler noch Privatpersonen können ein SSL-Zertifikat mit EV (Erweiterter Validierung) beantragen – also ein Zertifikat, welches durch die grüne Adressleiste und die Anzeige des Zertifikatinhabers in Auge sticht. Wenn Sie wollen, können Sie versuchen, ein unternehmens-/organisationsvalidiertes Zertifikat zu erhalten. Es ist immer noch möglich – der Aufwand steht jedoch in keinem Verhältnis zum Nutzen. Schließlich sehen Sie in der Adresszeile keinen Unterschied zum domainvalidierten – der technische Schutz ist derselbe.

Die Schlußfolgerung für mich: Ich habe mich für ein domainvalidiertes Zertifikat entschieden. Und zwar für ein Multidomain-Zertifikat, mit dem ich die Datenübertragung von bis zu mehreren Domains zu meiner IP absichern kann – 3 Domains sind dabei bereits inklusive.

Und was gilt bei E-Mail-Zertifikaten? Auch hier gibt es Einschränkungen. Privatpersonen und Freiberufler können maximal ein Class3-Zertifikat erhalten. Das bedeutet, die Identität wird anhand von Ausweispapieren geprüft und dann wird auf Ihren Vor- und Nachnamen zertifiziert.

Und was ist, wenn Sie wie ich auch eine Unternehmensbezeichnung führen? Im Grund ist das kein Problem. Wenn Sie keine Mitarbeiter haben, verschicken Sie die E-Mails ja selbst im eigenen Namen. Und außerdem kommt bei Ihnen als Freiberufler der Name irgendwo in der offiziellen Bezeichnung auch vor wie bei mir:

1. Zeile = „IT-Büro Schindler“
2. Zeile = „Dipl.-Inf. (FH) Alexander Schindler“

Die Unternehmensbezeichnung können Sie jedoch in die Unterorganisation/Abteilung eintragen, was im Normalfall keiner sieht, aber bei Aufruf des Zertifikates sichtbar wird.

Meine Schlußfolgerung: Ich habe ein einfaches Class1-Zertifikat gekauft. Aber dann ist mir bei den aktuellen Recherchen ein „Schmankerl“ über den Weg gelaufen und ich habe gleich „zugeschlagen“ – für ganze 3 Jahre. Mehr dazu lesen Sie  bald in einem Artikel über PDF-Signierung.

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